das sind wir

Unter dem Namen Verein Nationales Seifenkistenrennen Freienwil besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff ZGB mit Sitz in Freienwil. Der Verein bezweckt die Förderung des Seifenkistensports mit der jährlichen Durchführung von Rennen. Das Erlebnis mit der Familie, verbunden mit einem hohen Sicherheitsstandard steht dabei im Zentrum.


Das OK

Daniel Aeschbach, OK Präsident

Mikel Pavelka (Rennleitung und Stv. Präsident)

Thomas Jauslin (Co Rennleitung)

Siro Vogelsanger (Co Rennleitung)

Roberto Di Gregorio (Technische Leitung)

Sandro Lo Presti (Sicherheit)

Martin Burger (Infrastruktur)

 


Statuten

Verein Nationales Seifenkistenrennen Freienwil              

 

 

 

Statuten des Vereins

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1 Name, Sitz, Zweck 

2 Finanzierung, Haftung

3 Mitgliedschaft

4 Organe

5 Vollmachten, Unterschriften

6 Auflösung des Vereins

7 Inkrafttreten

 

 

 

1 Name, Sitz, Zweck

 

Unter dem Namen Verein Nationales Seifenkistenrennen Freienwil besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff ZGB mit Sitz in Freienwil. Der Verein bezweckt die Förderung des Seifenkistensports mit der jährlichen Durchführung von Rennen. Das Erlebnis mit der Familie, verbunden mit einem hohen Sicherheitsstandard steht dabei im Zentrum.

 

2 Finanzierung

 

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Mitgliederbeiträge, Startgebühren, Sponsorenbeiträge und Zuschüsse aller Art. Der Verein ist gemeinnützig und strebt eine ausgeglichene Jahresrechnung an. Für ihre Verbindlichkeiten haftet der Verein nur mit dem Vereinsvermögen aus den Mitgliedschaftsbeiträgen und den Rückstellungen. Die persönliche Haftung der Mitglieder des Vereins ist ausgeschlossen. Die Jahresrechnung des Vereins ist nach kaufmännischen Grundsätzen der doppelten Buchhaltung zu erstellen. Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

 

 

 

 

 

3         Mitgliedschaft

 

Mitglieder des Vereins jede natürliche oder juristische Person werden. Ein- und Austritte können formlos erfolgen. Es wird ein Jahresbeitrag von CHF 10.- erhoben. Es besteht keine persönliche Haftung und keine Nachschusspflicht der Mitglieder.

 

 

4 Organe

 

Organe des Vereins sind:

  1. Die Versammlung der Mitglieder
  2. Der Vorstand

 

Oberstes Organ des Vereins ist die Versammlung der Mitglieder. Sie findet einmal jährlich statt. Der Versammlung obliegt die Abnahme der Jahresrechnung. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme. Zur Beschlussfassung gilt das einfache Mehr. In der Vereinsversammlung kann auch dann ein Beschluss gefasst werden, wenn er nicht ordentlich angekündigt worden ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

Das Amt des Präsidenten wird einem Mitglied übertragen. Er führt die laufenden Geschäfte und ist für die Einberufung der Versammlung zuständig.

Zur Führung der Finanzen, des Protokolls und weiterer Nebenämter kann die Versammlung Mitglieder bestimmen.

 

4.1 Die Versammlung der Mitglieder

Oberstes Organ des Vereins ist die Versammlung der Mitglieder. Ihr stehen folgende Befugnisse zu:

a) Wahl des Vorstandes

b) Festlegung der Änderung der Statuten

c) Abnahme der Jahresrechnungen und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages

d) Genehmigung allfälliger Reglemente

e) Ausschluss von Mitgliedern

h) Entlastung des Vorstandes

 

4.2 Stimmrecht

Jedes Mitglied des Vereins hat nur ein Stimmrecht.

Bei der Ausübung des Stimmrechtes kann sich ein Mitglied durch ein anderes Mitglied mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Ebenfalls zulässig ist die Vertretung durch Familienangehörige, ohne dass diese selbst Mitglied sein müssen.

 

 

 

 

 

 

 

5           Vollmachten, Unterschriften

 

Der Verein wird durch die Einzelunterschrift jedes einzelnen Vorstandsmitglieds vertreten.

 

 

6            Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Organisatoren anwesend sein. Bei einer Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Organisation zur freien Verwendung übertragen.

 

7           Inkrafttreten

 

Diese Statuten treten definitiv am  30. Dezember 2016 in Kraft. 

 

 

 

 

 

Namens des Vorstandes:

 

Freienwil, 30. Dezember 2016

 

 

Der Präsident: Der Vizepräsident: Der Beisitzer:

 

 

 

 

 

Daniel Aeschbach         Mikel Pavelka Thomas Jauslin